Änderungen Montag 22.03.2021

Guten Tag,

durch die Änderung der Corona-VO zum 22.03.2021 besteht ab Montag 22.03.2021 an den weiterführenden Schulen die Pflicht zum Tragen vom medizinischen Masken. Solche medizinischen Masken sind nicht nur FFP-2 oder KN95 Masken, sondern auch sog. „OP-Masken“, die in der Regel aus mehreren Lagen Stoff oder Baumwolle bestehen und deren äußere Schicht flüssigkeitsabweisend ist.

Ebenfalls werden wir es uns vorbehalten, bei unklaren gesundheitlichen Anzeichen eines Schülers / einer Schülerin die Körpertemperatur mit Hilfe eines kontaktlosen Thermometers zu messen.

Ich hoffe diese weiteren Maßnahmen als Ergänzung zu den freiwilligen Selbsttests helfen uns, die Öffnung des Präsenzunterrichts so lange wie möglich zu erhalten.

M.Kunzelmann